Gartenpflege, Hausputz, Tapezierarbeiten: solche "haushaltsnahen Dienstleistungen" sponsert der Staat mit Steuernachlass. Ein Hundebsitzer meinte: Auch die Betreuung, Pflege und tierärztliche Behandlung meines Hundes sind haushaltsnahe Dienstleistungen, schließlich ist das Tier zivilrechtlich eine Sache! Das Finanzgericht Münster gab ihm jetzt recht. Konsequenz: Das Finanzamt muss die Kosten anerkennen. Wau.
Schön wärs ja. Aber leider stand da ja noch nicht einmal ein Aktenzeichen.:schluchz:
Ich habe sowas auch schon in Bezug auf die Tierarztkosten gehört. Jedoch ist wohl Voraussetzung, dass die Leistung auch "haushaltsnah" erbracht wird, also daheim. Das sollte wohl explizit auch auf der Rechnung erwähnt werden. http://www.finblog.de/2011/05/06/der-tie...dienstleistung/
Oder es war ein verspäteter Aprilscherz. :keineAhnung:
Tierarztleistungen, egal wo erbracht, gelten nun doch nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung und sind damit nicht steuerlich absetzbar. http://openjur.de/u/590075.html
Schade. Rechnungen sammeln hat sich damit wohl erledigt.