Ich konnte es heute fast nicht glauben, als ich dies gelesen habe.
Es ging darim dass das Wuppertaler Gericht sich mit zwei Verfahren gegen eine Hundehalterin beschäftigen muß. Einmal wegen Körperverletzung. Der Dalmatiner der Frau hat ein Kind angesprungen und im Gesicht verletzt. Es stand nicht gebissen da. Welche Verletzungen, keine Ahnung. Der Hund sei angeleint gewesen, aber nicht fest genug.
Und dann hat das Kind, bzw. die Eltern, die Halterin auf 7000 € Schmerzensgeld verklagt. Die Versicherung habe sich bisher geweigert zu zahlen. Begründung: das Kind habe den Hund provoziert, es habe etwas Essbares in der Hand gehabt.
Ob das ein Karnevalsscherz war? Liebe Grüße Connie