Böse Zungen behaupten, dass Yorkshire-Terrier nur bellen, damit man sie nicht für Meerschweinchen hält. Das Mietrecht bestätigt dieses Vorurteil: Yorkies werden hier nicht wie Hunde behandelt sondern wie Kleintiere. Das Halten von Yorkshire-Terriern in der Mietwohnung ist deshalb immer erlaubt - unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, meldet der Deutsche Mieterbund.