Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:
Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.
Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Entspricht dieses geltende Tierschutzgesetz, das sich allein auf die Beweisbarkeit negativer körperlicher Folgen stützt, tatsächlich einem verantwortungsbewussten Tierschutz?
Sind sexuelle Handlungen des Menschen wirklich kein sexueller Missbrauch des Tieres, vor dem jedes einzelne Tier rechtlich geschützt werden muss?
Das deutsche Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Doch bestimmte Tiere sind zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden, ohne ihnen ebenfalls einen angemessenen tierrechtsorientierten Schutz gesetzlich zu garantieren. Hinter den Begriffen "Zoophilie" und „Bestialität“ verbirgt sich das Ausleben sexueller Bedürfnisse am unzureichend geschützten und in Abhängigkeit lebenden Tier. ------------------------------------------------------ da fehlen einen echt die worte...
also, da stimm ich dir echt zu, das ein da die worte fehlen, traurig für deutschland!!! solche sind in meinen augen krank im kopf, also ich weiss nicht... warum müssen die tiere bloss durch die menschen so leiden? ich versteh es einfach nicht:keineAhnung: