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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 802 mal aufgerufen
 Krankheiten und deren Behandlung
Lyne Offline




Beiträge: 21.700

16.03.2006 12:01
RE: Tollwutverordnung geändert Antworten

Da ich unter Einreisebestimmungen von der Resonanz zu diesem Thema förmlich überrollt wurde, poste ich die, wie ich finde, wichtigen Neuigkeiten mal hier

Das hier ist vom GHF und darf kopiert und zitiert werden:

Zitat
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr jährlich nötig

Bis Dezember 2005 war eine Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur für 1 Jahr gültig.

Durch die Änderung der Tollwutverordnung müssen Haustiere nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch alle drei bis vier Jahre gegen Tollwut nachgeimpft werden, wenn sie einen Mehrjahresimpfstoff erhalten haben.

Link zur neuen Tollwutverordnung: http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Inzwischen haben auch schon einige Impfstoffhersteller reagiert und entsprechende Zulassungen beim Paul-Ehrlich-Institut in Langen erhalten. Folgende Tollwutimpfstoffe verfügen laut Beipackzettel bereits über ein längeres Impfintervall für Hunde (3 Jahre) und Katzen (4 Jahre):

• Rabdomun von Essex (Hunde, Katzen)
• Enduracell T von Pfizer (Hunde, Katzen)

Da die Verordnung an EU-Recht angepasst wurde, gilt die im Heimtierausweis angegebene Dauer des Impfschutzes auch bei Einreise in folgende Länder:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bestimmungen.

Es sind leider noch nicht alle Tierärzte mit der neuen Regelung vertraut.

Bitte weisen Sie Ihren Tierarzt auf die geänderte Tollwutverordnung hin und verlangen Sie Impfstoffe mit längerer Gültigkeitsdauer, um das Risiko von Impfnebenwirkungen zu verringern!


Verantwortlich für Satz & Layout: www.haustierimpfungen.de
Stand: 3/2006



Und noch mehr Info.

Zitat
nach der Fa. essex, nun auch fa. pfizer!
Die Pfizer GmbH Karlsruhe informiert:

Längere Impfintervalle für Tollwut, die ab sofort in den Impfpässen vermerkt werden können!

Auch die Pfizer GmbH, Tiergesundheit hat beim Paul-Ehrlich-Institut die Verlängerung der Immunitätsdauer für die Tollwutkomponenten eingereicht.

Alle Impfstoffe mit einer Tollwutkomponente wurden daraufhin im Februar wie folgt zugelassen:

Enduracell T und Enduracell-8: Die Dauer der Immunität für die Tollwut Komponente beträgt bei Hund und Rind mindestens 3 Jahre

Enduracell-T und Felocell-CVR-Tie Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei der Katze mindestens 4 Jahre.

Demnach sollten Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut bei Hund und Rind alle drei Jahre und bei der Katze alle 4 Jahre erfolgen.

Die Beipackzettel werden spätestens Anfang Sommer diesen Jahre angepasst sein. Sollten Sie noch weitere Fragen haben so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, Pfizer GmbH, Tiergesundheit, Pfizerstr. 1, 76139 Karlsruhe, Tel: 0721-6101-467, E-mail: tiergesundheit@pfizer.de, Internet: www.tiergesundheit.com

Mit freundlichen Grüssen
P F I Z E R G m b H
Tiergesundheit



Und weil noch nicht alle TÄ darüber Bescheid wissen, bzw. die 3 Jahre nicht bescheinigen, kann man sich hier die pdf-Datei runterladen und ausdrucken und verteilen:

http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf

Es gibt auch schon eine Adressliste der TÄ, die die Dreijahresimpfung bescheinigen. Ich hab drüben mal nachgefragt, ob ich sie hierher kopieren darf. Wenn ihr bei euren TÄ evtl. positiv Bescheid bekommen habt, könnten wir die Liste auch noch ergänzen.

rth Offline




Beiträge: 4.881

16.03.2006 23:31
#2 RE: Tollwutverordnung geändert Antworten

Zitat
Gepostet von Lyne
Es sind leider noch nicht alle Tierärzte mit der neuen Regelung vertraut.


Tja, und das größere Problem leider die Zollbeamten . . .
Aber trotzdem gut zu wissen. Müssen wir halt immer die entsprechenden Dokumente bereithalten.
Danke für die Info

Lyne Offline




Beiträge: 21.700

18.03.2006 17:20
#3 RE: Tollwutverordnung geändert Antworten

Na ja, Schwester, es betrifft ja nicht nur die Aus- oder Einreise, sondern generell die Tollwutimpfung.
Ich finde es halt super, daß Hunde nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch alle drei Jahre dagegen geimpft werden müssen und das jetzt auch im Impfpass eingetragen wird.

Bei meinen Zwergen ist es wieder soweit, da suche ich mir natürlich einen TA, der den Impfstoff spritzt, der für den längeren Zeitraum offizeill zugelassen ist.
Der Impfstoff selbst ist ja der gleiche geblieben.

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