Was meinst Du Karin, wäre das mit dem Vertrag von RTH auch möglich ? Nach meiner Meinung, nein, der TA hätte den Hund herausrücken müssen, sogar gegen den Willen der Besitzerin, da lt. Vertrag nach § 4, RTH der Eigentümer bleibt.
Ich bin verunsichert, Gottseidank ist so ein FAll noch nicht vorgekommen, aber wenn doch, wer hat Recht !! Ich glaube, ich hätte den TA aus der Praxis gescheucht, wenn er mit einem von mir vermittelten Hund so verfahren wäre. Der kleine Fritze hatte leider keine Chance. Der 1.Vorsitzende hätte sich nicht gleich verschrecken lassen dürfen.
LG Ilona
----- Original Message ----- From: To: Sent: Saturday, June 25, 2005 9:49 PM Subject: Newsletter der DB-Tierhilfe - Fritzi
> Liebe Tierfreunde! > > Warum starb Fritzi in Angst und Einsamkeit? > > Normalerweise dauert ein Flug von Varna/Bulgarien nach Frankfurt/Main ca. 2 Std. 10 Minuten. Am 12. Juni 2005 verzögerte sich der Abflug durch die Behebung eines Fehlers des Autopiloten der bulgarischen Maschine um ca. 4 Stunden. > Die Leidtragenden waren nicht nur deutsche Urlauber, die zwar mit Essen und Trinken versorgt wurden, sondern auch Fritzi und sein vierbeiniger Freund, die schon seit weiteren 3 Stunden in ihrer Transportbox saßen, (eine Stunde Fahrt zum Flughafen und pflichtgemäße zwei Stunden Aufenthalt vor bzw. zum Einchecken) sich im Frachtraum befanden und nicht wussten, was überhaupt passiert. > Wie hoch zu diesem Zeitpunkt die Temperaturen in dem Gepäckraum waren, können wir nicht beurteilen. Der Lärm der Turbinen nach erneutem Start und zwei Zwischenlandungen in Deutschland erhöhten natürlich den ungeheueren Stress auf die Tiere. > Endlich angekommen als Zweithund in seinem vorläufigen Zuhause wurde er dort von der achtjährigen eifersüchtigen Schäferhündin mit nachdrücklicher Ablehnung empfangen und angegriffen. Das war für ihn der nächste Schock, da er doch in unserem Tierheim in Dobrich immer ein sozialisiertes Verhältnis zu und mit seinen Artgenossen hatte. > Zwei Stunden später, so nach Aussage seiner vorläufigen Besitzerin, bekam er den ersten, kurz anhaltenden, von fünf in der Nacht darauffolgenden Krampfanfällen. > Am nächsten Vormittag - Montag - brachte man ihn in die Tierklinik nach Lüneburg, behandelte ihn dort vorerst auf Epilepsie und stellte ihn ruhig. > Am Dienstag sollte er wieder abgeholt werden, bekam aber im Laufe des Vormittags einen erneuten leichten Anfall, so dass die Klinik ihn zur Beobachtung behalten wollte, so die Auskunft der vorläufigen Besitzerin. > Am Mittwoch lautete dann die Diagnose plötzlich Staupe und zwar "Nervenstaupe im Endstadium". Die Einschläferung sollte aufgrund dessen am Nachmittag erfolgen. > Man setzte uns zwar immerhin davon in Kenntnis, nahm aber unsere Proteste, dass die Diagnose nicht richtig sein kann, da der Hund geimpft war und es in unseren Tierheimen keinen einzigen Fall von Staupe gibt offenbar nicht ernst. Zudem ergaben Rücksprachen mit unserem vor Ort behandelnden Tierarzt Dr. Dobrev, sowie unseres in Bulgarien lebenden 2. Vorsitzenden Dr. Dr. Lüpcke, der gleichzeitig nicht nur ein erfahrener Tierarzt, sondern auch ein angesehener Virologe ist, dass die Viruserkrankung Staupe ausgeschlossen werden muss. Offenbar war nur von Interesse: der Hund stammte aus Osteuropa und aus Osteuropa werden Tiere eingeführt, die Staupe und anderen Seuchen einschleppen. > Die Tatsache, dass der Hund geimpft, gechipt, und mit dem von der EU geforderten Tollwutantikörper-Nachweis und anschließender dreimonatiger Quarantäne im Herkunftsland, nach amtstierärztlicher Untersuchung vor Ort aus Bulgarien ausreisen durfte und sich zuvor acht Monate in unserem Tierheim aufgehalten hatte, wurde ebenso ignoriert, wie die, dass von uns noch nie ein Hund ohne Genehmigung, ohne Gesundheitspass oder ärztlicher Untersuchung nach Deutschland gebracht wurde. > Ebenso ignoriert wurde der Umstand, dass sich das Tier ca. 12 Stunden in einer Transportbox aufhalten musste, Stunden davon in einem eventuell stickigen Frachtraum, sowie drei Starts und drei Landungen überstanden hatte. > Man machte einen Staupeantikörpertest durch die Entnahme einer Blutprobe, der, nach Aussagen sowohl des Herrn Dr. Dr. Lüpcke, als auch unseres Herrn Dr. Dobrev, keinerlei Aufschluss gibt über eine tatsächliche Viruserkrankung. > Dieser kann nur durch einen Erregernachweis erbracht werden. Eine solche Untersuchung haben wir gefordert. Sie wurde zwar zugesagt, aber nicht vorgenommen. Offenbar stand die Diagnose und somit das Urteil für Fritzi fest. > Ein Telefongespräch mit der vorläufigen Besitzerin Frau F. verlief ebenso unerfreulich wie gänzlich erfolglos. Sie vertraute dem Urteil der Tierklinik und verlangte die Euthanasie des Hundes. Daraufhin erklärte unser 1. Vorsitzender, dass er am nächsten Tag - Donnerstag - selbst nach Lüneburg fahren und den Hund abholen würde. Dem wurde seitens des Arztes nicht widersprochen. > Daraufhin traf er am 16.06. gegen 9.15 Uhr in der Klinik ein, wurde aber erst gegen 10 Uhr zu Fritzi vorgelassen. Gleichzeitig erklärte der dort behandelnde Arzt, dass Tier habe 42 Grad hohes Fieber und sei nicht transportfähig. > Unser 1. Vorsitzender fand folgende Situation vor: Fritzi lag angeleint an der Zwingertür und unter Infusion in einem Zwinger in den Kellerräumen. Er trug ein Schnauzenband, das ihm jegliches Hecheln unmöglich machte. Die Tierpflegerin erklärte, dass er bis zum Vortag einen Kragen getragen hatte, der ihn daran hindern sollte, den Schlauch durchzubeißen sowie die Kanüle herauszuziehen. Danach habe er das Schnauzenband tragen müssen. Es wurde erst entfernt, als unser 1. Vorsitzender dies ausdrücklich forderte. Es bildeten sich beim Ausatmen Blasen aus seiner Nase, da er nur durch diese atmen konnte und das, wie der Arzt behauptete, bei 42 Grad Fieber. Außerdem lag er in seinem eigenen Urin; anschließend wurde er von der Tierpflegerin trockengerieben. Seine Augen waren klar und er reagierte positiv, als unser 1. Vorsitzender ihn ansprach und streichelte. > > Wenn es denn einen anderen Grund als den völliger Inkompetenz gegeben haben sollte, ein, nach eigenen Angaben hoch fieberndes Tier durch ein enges Schnauzenband am Ventilieren zu hindern, so würden wir ihn gern erfahren. > > Unser 1. Vorsitzender forderte die Herausgabe des Tieres, was nun plötzlich mit der Begründung verweigert wurde, die vorläufige Besitzerin Frau F. gebe dazu keine Einwilligung. Sie wünsche die Einschläferung. Ein weiteres Verbleiben bei Fritzi wurde unserem 1. Vorsitzenden verweigert. > Gegen 13 Uhr teilte ihm der Tierarzt lapidar mit, dass Fritzi tot sei und er ihn nun mitnehmen könne. > Er fuhr mit dem Hund, der eine Woche zuvor noch fröhlich in Dobrich herumgetollt war und nun leblos auf der für ihn vorbereiteten Ladefläche lag, nahezu 500 km zurück nach Hessen, um ihn in der Universitätsklinik Giessen der Pathologie zu übergeben. > Das Ergebnis liegt uns inzwischen vor: Fritzi ist an Kreislaufversagen unklaren Ursprungs gestorben. Hinweise auf eine Epilepsie, Staupe oder Tollwut, fanden sich nicht. > Also keine Spur von Staupe. Auch keine Spur von Epilepsie. Keine Spur von überhaupt irgendeiner Krankheit. > Fritzi ist gestorben - nach unserer Meinung - auf Grund von Unvermögen, Sturheit, Vorurteilen und der Unfähigkeit, einmal getroffene Entscheidungen zu überdenken und andere Möglichkeiten zuzulassen. > Er starb allein und in großer Angst, er, der nie allein gewesen war und keine Angst mehr gekannt hatte, seit er nach Dobrich gekommen war. > > Frau F., Sie haben uns die Frage gestellt, "was für Tierschützer wir eigentlich sind", weil wir uns geweigert haben, der von Ihnen befürworteten Einschläferung des Hundes im Schnellverfahren zuzustimmen. > Diese Frage hören wir nicht zum ersten Mal und wir wollen sie Ihnen beantworten. > Wir sind Tierschützer, denen jedes Leben wertvoll und wichtig ist. Wir sehen die Aufgabe, die wir übernommen haben, als Verantwortung und wir fühlen uns verpflichtet, jedes Leben, das uns anvertraut wurde, zu schützen und das werden wir solange tun, bis uns der zweifelsfreie Nachweis erbracht wird, dass dieses Leben nicht mehr zu retten ist oder die Fortdauer nur Schmerz und Leid bedeutet. Wir glauben, dass in diesem Land allzu häufig das Wort "Erlösung" für etwas missbraucht wird, was nur zu oft der Bequemlichkeit, Selbstsucht oder Gleichgültigkeit entspringt, nicht weniger häufig auch materiellen Gründen. Zu oft haben wir das schon erleben müssen. > Die Hetzkampagne, die derzeit gegen ausländische Hunde im Gange ist, mag das ihre dazu beitragen. > Sie haben Fritzi nach einem Tag in Ihrer Obhut in die Tierklinik gebracht. Wie oft waren Sie in den darauf folgenden Tagen bei ihm? Wussten Sie, wie er dort gehalten wurde, allein, angebunden in einem Käfig, ein Straßenhund, der immer unter seinesgleichen in Freiheit gelebt hat? Vier Tage und drei Nächte in Angst und Einsamkeit und Atemnot? Wussten Sie von dem Schnauzenband? Und wenn Sie es gewusst hätten, wäre Ihr Vertrauen in diese Ärzte noch ebenso groß gewesen? Sie haben die Anweisung erteilt, Fritzi nicht an uns heraus zu geben und damit wertvolle Zeit vergeudet. Es war Fritzis Zeit. Vielleicht hätte er es geschafft, wenn er sofort aus diesem Käfig, aus dieser Klinik heraus gekommen wäre. Diese Frage werden wir nicht beantworten können, aber wir denken, Sie sollten sie sich stellen. > > Wir haben seither kein Wort mehr von Ihnen gehört. > So, als hätte es Fritzi nie gegeben. > > Aber es hat ihn gegeben. Er war ein kleiner bulgarischer Straßenhund, der im September 2004 mit Hautproblemen vor den Toren unseres Dobricher Tierheimes auftauchte, vielleicht von dem instinktiven Wissen geleitet, dass er nur dort Hilfe finden würde. > > Er hatte noch ein Leben vor sich. > > Nun ist es zu Ende.
ZitatGepostet von Sarabia Was meinst Du Karin, wäre das mit dem Vertrag von RTH auch möglich ? Nach meiner Meinung, nein, der TA hätte den Hund herausrücken müssen, sogar gegen den Willen der Besitzerin, da lt. Vertrag nach § 4, RTH der Eigentümer bleibt.
Hallo Ilona, sowas zu lesen ist einfach schrecklich und unvorstellbar, dass das wirklich passiert ist. Anstelle des 1. Vorsitzenden wäre ich vermutlich Amok gelaufen - aber ob es geholfen hätte, wage ich leider zu bezweifeln.
Auf Deine Frage, ob das bei uns auch möglich wäre, kommt ein klares Jein Es kommt darauf an, ob Fritzi schon fest vermittelt gewesen wäre oder bei einer Pflegefamilie. Die Pflegefamilien unterschreiben bei uns keinen Vertrag, wie Du weißt (werde ich mir aber jetzt sehr überlegen, inwieweit wir hier was tun sollten). Hier könnten wir also auf die Schnelle nicht einmal nachweisen, dass es sich um unseren Hund handelt. Und bis es soweit gewesen wäre, wäre es für Fritzi auch zu spät gewesen.
Der "Fall" Fritzi stimmt mich sehr nachdenklich. Es zeigt sich auch hier wieder sehr deutlich, wie unendlich wichtig gute, verantwortungsvolle, zuverlässige und kompetente Pflegefamilien sind, die sich auch nach einer Vermittlung nicht aus der Verantwortung ziehen.
Wenn Fritzi bei uns bereits bei seiner endgültigen Familie gewesen wäre, hätte ihn unsere Pflegefamilie oder natürlich wir selber ihn sofort und ohne jegliche Begründung herausholen können. Wäre er bei einer Pflegefamilie gewesen, hätten auch wir zur Zeit keine Chance gehabt, ihn zu retten.
Ich denke, wir werden hier etwas tun müssen, damit nicht auch bei uns sowas Schlimmes passieren könnte. Manchmal täuscht man sich leider auch bei den Pflegefamilien, und das ist dann natürlich ganz besonders schlimm.
Danke, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast. Und sehr, sehr schade für Fritzi.