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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 534 mal aufgerufen
 Neuigkeiten, Lustiges - und Themen nicht nur rund um den Hund
Sarabia Offline




Beiträge: 240

26.06.2005 19:52
RE: §4 Vertragsrecht RTH. Antworten

Dieser Tierarzt gehört doch angezeigt!

Was meinst Du Karin, wäre das mit dem Vertrag von RTH auch möglich ? Nach meiner Meinung, nein, der TA hätte den Hund herausrücken müssen, sogar gegen den Willen der Besitzerin, da lt. Vertrag nach § 4, RTH der Eigentümer bleibt.

Ich bin verunsichert, Gottseidank ist so ein FAll noch nicht vorgekommen, aber wenn doch, wer hat Recht !!
Ich glaube, ich hätte den TA aus der Praxis gescheucht, wenn er mit einem von mir vermittelten Hund so verfahren wäre. Der kleine Fritze hatte leider keine Chance. Der 1.Vorsitzende hätte sich nicht gleich verschrecken lassen dürfen.

LG Ilona


----- Original Message -----
From:
To:
Sent: Saturday, June 25, 2005 9:49 PM
Subject: Newsletter der DB-Tierhilfe - Fritzi


> Liebe Tierfreunde!
>
> Warum starb Fritzi in Angst und Einsamkeit?
>
> Normalerweise dauert ein Flug von Varna/Bulgarien nach Frankfurt/Main ca.
2 Std. 10 Minuten. Am 12. Juni 2005 verzögerte sich der Abflug durch die
Behebung eines Fehlers des Autopiloten der bulgarischen Maschine um ca. 4
Stunden.
> Die Leidtragenden waren nicht nur deutsche Urlauber, die zwar mit Essen
und Trinken versorgt wurden, sondern auch Fritzi und sein vierbeiniger
Freund, die schon seit weiteren 3 Stunden in ihrer Transportbox saßen, (eine
Stunde Fahrt zum Flughafen und pflichtgemäße zwei Stunden Aufenthalt vor
bzw. zum Einchecken) sich im Frachtraum befanden und nicht wussten, was
überhaupt passiert.
> Wie hoch zu diesem Zeitpunkt die Temperaturen in dem Gepäckraum waren,
können wir nicht beurteilen. Der Lärm der Turbinen nach erneutem Start und
zwei Zwischenlandungen in Deutschland erhöhten natürlich den ungeheueren
Stress auf die Tiere.
> Endlich angekommen als Zweithund in seinem vorläufigen Zuhause wurde er
dort von der achtjährigen eifersüchtigen Schäferhündin mit nachdrücklicher
Ablehnung empfangen und angegriffen. Das war für ihn der nächste Schock, da
er doch in unserem Tierheim in Dobrich immer ein sozialisiertes Verhältnis
zu und mit seinen Artgenossen hatte.
> Zwei Stunden später, so nach Aussage seiner vorläufigen Besitzerin, bekam
er den ersten, kurz anhaltenden, von fünf in der Nacht darauffolgenden
Krampfanfällen.
> Am nächsten Vormittag - Montag - brachte man ihn in die Tierklinik nach
Lüneburg, behandelte ihn dort vorerst auf Epilepsie und stellte ihn ruhig.
> Am Dienstag sollte er wieder abgeholt werden, bekam aber im Laufe des
Vormittags einen erneuten leichten Anfall, so dass die Klinik ihn zur
Beobachtung behalten wollte, so die Auskunft der vorläufigen Besitzerin.
> Am Mittwoch lautete dann die Diagnose plötzlich Staupe und zwar
"Nervenstaupe im Endstadium". Die Einschläferung sollte aufgrund dessen am
Nachmittag erfolgen.
> Man setzte uns zwar immerhin davon in Kenntnis, nahm aber unsere Proteste,
dass die Diagnose nicht richtig sein kann, da der Hund geimpft war und es in
unseren Tierheimen keinen einzigen Fall von Staupe gibt offenbar nicht
ernst. Zudem ergaben Rücksprachen mit unserem vor Ort behandelnden Tierarzt
Dr. Dobrev, sowie unseres in Bulgarien lebenden 2. Vorsitzenden Dr. Dr.
Lüpcke, der gleichzeitig nicht nur ein erfahrener Tierarzt, sondern auch ein
angesehener Virologe ist, dass die Viruserkrankung Staupe ausgeschlossen
werden muss. Offenbar war nur von Interesse: der Hund stammte aus Osteuropa
und aus Osteuropa werden Tiere eingeführt, die Staupe und anderen Seuchen
einschleppen.
> Die Tatsache, dass der Hund geimpft, gechipt, und mit dem von der EU
geforderten Tollwutantikörper-Nachweis und anschließender dreimonatiger
Quarantäne im Herkunftsland, nach amtstierärztlicher Untersuchung vor Ort
aus Bulgarien ausreisen durfte und sich zuvor acht Monate in unserem
Tierheim aufgehalten hatte, wurde ebenso ignoriert, wie die, dass von uns
noch nie ein Hund ohne Genehmigung, ohne Gesundheitspass oder ärztlicher
Untersuchung nach Deutschland gebracht wurde.
> Ebenso ignoriert wurde der Umstand, dass sich das Tier ca. 12 Stunden in
einer Transportbox aufhalten musste, Stunden davon in einem eventuell
stickigen Frachtraum, sowie drei Starts und drei Landungen überstanden
hatte.
> Man machte einen Staupeantikörpertest durch die Entnahme einer Blutprobe,
der, nach Aussagen sowohl des Herrn Dr. Dr. Lüpcke, als auch unseres Herrn
Dr. Dobrev, keinerlei Aufschluss gibt über eine tatsächliche
Viruserkrankung.
> Dieser kann nur durch einen Erregernachweis erbracht werden. Eine solche
Untersuchung haben wir gefordert. Sie wurde zwar zugesagt, aber nicht
vorgenommen. Offenbar stand die Diagnose und somit das Urteil für Fritzi
fest.
> Ein Telefongespräch mit der vorläufigen Besitzerin Frau F. verlief ebenso
unerfreulich wie gänzlich erfolglos. Sie vertraute dem Urteil der Tierklinik
und verlangte die Euthanasie des Hundes. Daraufhin erklärte unser 1.
Vorsitzender, dass er am nächsten Tag - Donnerstag - selbst nach Lüneburg
fahren und den Hund abholen würde. Dem wurde seitens des Arztes nicht
widersprochen.
> Daraufhin traf er am 16.06. gegen 9.15 Uhr in der Klinik ein, wurde aber
erst gegen 10 Uhr zu Fritzi vorgelassen. Gleichzeitig erklärte der dort
behandelnde Arzt, dass Tier habe 42 Grad hohes Fieber und sei nicht
transportfähig.
> Unser 1. Vorsitzender fand folgende Situation vor: Fritzi lag angeleint an
der Zwingertür und unter Infusion in einem Zwinger in den Kellerräumen. Er
trug ein Schnauzenband, das ihm jegliches Hecheln unmöglich machte. Die
Tierpflegerin erklärte, dass er bis zum Vortag einen Kragen getragen hatte,
der ihn daran hindern sollte, den Schlauch durchzubeißen sowie die Kanüle
herauszuziehen. Danach habe er das Schnauzenband tragen müssen. Es wurde
erst entfernt, als unser 1. Vorsitzender dies ausdrücklich forderte. Es
bildeten sich beim Ausatmen Blasen aus seiner Nase, da er nur durch diese
atmen konnte und das, wie der Arzt behauptete, bei 42 Grad Fieber. Außerdem
lag er in seinem eigenen Urin; anschließend wurde er von der Tierpflegerin
trockengerieben. Seine Augen waren klar und er reagierte positiv, als unser
1. Vorsitzender ihn ansprach und streichelte.
>
> Wenn es denn einen anderen Grund als den völliger Inkompetenz gegeben
haben sollte, ein, nach eigenen Angaben hoch fieberndes Tier durch ein enges
Schnauzenband am Ventilieren zu hindern, so würden wir ihn gern erfahren.
>
> Unser 1. Vorsitzender forderte die Herausgabe des Tieres, was nun
plötzlich mit der Begründung verweigert wurde, die vorläufige Besitzerin
Frau F. gebe dazu keine Einwilligung. Sie wünsche die Einschläferung. Ein
weiteres Verbleiben bei Fritzi wurde unserem 1. Vorsitzenden verweigert.
> Gegen 13 Uhr teilte ihm der Tierarzt lapidar mit, dass Fritzi tot sei und
er ihn nun mitnehmen könne.
> Er fuhr mit dem Hund, der eine Woche zuvor noch fröhlich in Dobrich
herumgetollt war und nun leblos auf der für ihn vorbereiteten Ladefläche
lag, nahezu 500 km zurück nach Hessen, um ihn in der Universitätsklinik
Giessen der Pathologie zu übergeben.
> Das Ergebnis liegt uns inzwischen vor: Fritzi ist an Kreislaufversagen
unklaren Ursprungs gestorben. Hinweise auf eine Epilepsie, Staupe oder
Tollwut, fanden sich nicht.
> Also keine Spur von Staupe. Auch keine Spur von Epilepsie. Keine Spur von
überhaupt irgendeiner Krankheit.
> Fritzi ist gestorben - nach unserer Meinung - auf Grund von Unvermögen,
Sturheit, Vorurteilen und der Unfähigkeit, einmal getroffene Entscheidungen
zu überdenken und andere Möglichkeiten zuzulassen.
> Er starb allein und in großer Angst, er, der nie allein gewesen war und
keine Angst mehr gekannt hatte, seit er nach Dobrich gekommen war.
>
> Frau F., Sie haben uns die Frage gestellt, "was für Tierschützer wir
eigentlich sind", weil wir uns geweigert haben, der von Ihnen befürworteten
Einschläferung des Hundes im Schnellverfahren zuzustimmen.
> Diese Frage hören wir nicht zum ersten Mal und wir wollen sie Ihnen
beantworten.
> Wir sind Tierschützer, denen jedes Leben wertvoll und wichtig ist. Wir
sehen die Aufgabe, die wir übernommen haben, als Verantwortung und wir
fühlen uns verpflichtet, jedes Leben, das uns anvertraut wurde, zu schützen
und das werden wir solange tun, bis uns der zweifelsfreie Nachweis erbracht
wird, dass dieses Leben nicht mehr zu retten ist oder die Fortdauer nur
Schmerz und Leid bedeutet. Wir glauben, dass in diesem Land allzu häufig das
Wort "Erlösung" für etwas missbraucht wird, was nur zu oft der
Bequemlichkeit, Selbstsucht oder Gleichgültigkeit entspringt, nicht weniger
häufig auch materiellen Gründen. Zu oft haben wir das schon erleben müssen.
> Die Hetzkampagne, die derzeit gegen ausländische Hunde im Gange ist, mag
das ihre dazu beitragen.
> Sie haben Fritzi nach einem Tag in Ihrer Obhut in die Tierklinik gebracht.
Wie oft waren Sie in den darauf folgenden Tagen bei ihm? Wussten Sie, wie er
dort gehalten wurde, allein, angebunden in einem Käfig, ein Straßenhund, der
immer unter seinesgleichen in Freiheit gelebt hat? Vier Tage und drei Nächte
in Angst und Einsamkeit und Atemnot? Wussten Sie von dem Schnauzenband? Und
wenn Sie es gewusst hätten, wäre Ihr Vertrauen in diese Ärzte noch ebenso
groß gewesen? Sie haben die Anweisung erteilt, Fritzi nicht an uns heraus zu
geben und damit wertvolle Zeit vergeudet. Es war Fritzis Zeit. Vielleicht
hätte er es geschafft, wenn er sofort aus diesem Käfig, aus dieser Klinik
heraus gekommen wäre. Diese Frage werden wir nicht beantworten können, aber
wir denken, Sie sollten sie sich stellen.
>
> Wir haben seither kein Wort mehr von Ihnen gehört.
> So, als hätte es Fritzi nie gegeben.
>
> Aber es hat ihn gegeben. Er war ein kleiner bulgarischer Straßenhund, der
im September 2004 mit Hautproblemen vor den Toren unseres Dobricher
Tierheimes auftauchte, vielleicht von dem instinktiven Wissen geleitet, dass
er nur dort Hilfe finden würde.
>
> Er hatte noch ein Leben vor sich.
>
> Nun ist es zu Ende.

Hannoveraner Felllnasen Offline




Beiträge: 1.568

26.06.2005 21:55
#2 RE: §4 Vertragsrecht RTH. Antworten

Oh gott, ist das schrecklich! WAs waren das nur für Tierärzte!

Wenn ich sowas lese, vergeht mir echt alles!

Der arme, arme Fritzi! Ich denke, jetzt wird er es gut haben!

rth Offline




Beiträge: 4.881

26.06.2005 23:18
#3 RE: §4 Vertragsrecht RTH. Antworten

Zitat
Gepostet von Sarabia
Was meinst Du Karin, wäre das mit dem Vertrag von RTH auch möglich ? Nach meiner Meinung, nein, der TA hätte den Hund herausrücken müssen, sogar gegen den Willen der Besitzerin, da lt. Vertrag nach § 4, RTH der Eigentümer bleibt.



Hallo Ilona,
sowas zu lesen ist einfach schrecklich und unvorstellbar, dass das wirklich passiert ist. Anstelle des 1. Vorsitzenden wäre ich vermutlich Amok gelaufen - aber ob es geholfen hätte, wage ich leider zu bezweifeln.

Auf Deine Frage, ob das bei uns auch möglich wäre, kommt ein klares Jein Es kommt darauf an, ob Fritzi schon fest vermittelt gewesen wäre oder bei einer Pflegefamilie. Die Pflegefamilien unterschreiben bei uns keinen Vertrag, wie Du weißt (werde ich mir aber jetzt sehr überlegen, inwieweit wir hier was tun sollten). Hier könnten wir also auf die Schnelle nicht einmal nachweisen, dass es sich um unseren Hund handelt. Und bis es soweit gewesen wäre, wäre es für Fritzi auch zu spät gewesen.

Der "Fall" Fritzi stimmt mich sehr nachdenklich. Es zeigt sich auch hier wieder sehr deutlich, wie unendlich wichtig gute, verantwortungsvolle, zuverlässige und kompetente Pflegefamilien sind, die sich auch nach einer Vermittlung nicht aus der Verantwortung ziehen.

Wenn Fritzi bei uns bereits bei seiner endgültigen Familie gewesen wäre, hätte ihn unsere Pflegefamilie oder natürlich wir selber ihn sofort und ohne jegliche Begründung herausholen können.
Wäre er bei einer Pflegefamilie gewesen, hätten auch wir zur Zeit keine Chance gehabt, ihn zu retten.

Ich denke, wir werden hier etwas tun müssen, damit nicht auch bei uns sowas Schlimmes passieren könnte. Manchmal täuscht man sich leider auch bei den Pflegefamilien, und das ist dann natürlich ganz besonders schlimm.

Danke, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast. Und sehr, sehr schade für Fritzi.

Liebe Grüße - Karin

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